Die Ausgestaltung investitions- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau von Glasfasernetzen, die bis mindestens in die Gebäude reichen (Fiber to the Building/Home, FttB/H), gehört zu den zentralen ordnungspolitischen Aufgaben der kommenden Monate. Der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) hatte dazu im Juli vergangenen Jahres mit seinem 6-Punkte-Plan entsprechende Eckpunkte vorgelegt und diese im Dezember in seinem Kursbuch „Der Weg zur flächendeckenden Glasfaserversorgung für Deutschland“ ausführlich erörtert. Die Interessenvertretung der deutschen FttB/H-Branche spricht sich dabei dafür aus, bis mindestens in die Gebäude reichende Glasfaseranschlussnetze keiner ex-ante Zugangs-und Entgeltregulierung zu unterwerfen, wenn klar definierte wettbewerbliche Spielregeln eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BUGLAS die Aussagen von Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann in seinem heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Namensartikel.
„Um den dringend notwendigen flächendeckenden FttB/H-Ausbau in Deutschland wirkungsvoll voranzubringen, müssen möglichst viele Marktakteure dafür gewonnen werden“, erläutert BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „Dazu bedarf es eines neuen, investitions- und innovationsfreundlich ausgestalteten ordnungspolitischen Rahmens.“ Extrempositionen wie etwa die im Zusammenhang mit dem EU TK-Review diskutierten Vorschläge für eine symmetrische Regulierung aller Marktakteure unabhängig von Marktmacht oder ein unkonditionierter pauschaler Verzicht auf Regulierung helfen dabei nach Überzeugung des BUGLAS ebenso wenig weiter wie die Übertragung des bisherigen Regulierungs-Regimes auf die Glasfaserwelt.
„Schwarz-weiß-Lösungen helfen hier nicht weiter, wir brauchen einen neuen, konstruktiven Ansatz“, führt Heer weiter aus. „Vor diesem Hintergrund haben wir bereits im vergangenen Jahr ein gänzlich neues Konzept entwickelt. Wenn ein marktverhandelter, transparenter und diskriminierungsfreier Open Access gewährleistet ist, sollte auf eine Regulierung von FttB/H-Netzen verzichtet werden.“ Die für die Erfüllung eines effektiven Wettbewerbs notwendigen Voraussetzungen können nach Einschätzung des Verbands im Rahmen einer wirkungsvollen ex-post-Missbrauchskontrolle überwacht werden Zudem sollten die Marktakteure Vorleistungen auf bereits bestehenden Glasfasernetzen einkaufen (wechselseitiger Wholesale/-buy) anstatt auf Überbau zu setzen. „Im Bereich Wholesale/Wholebuy von Bitstrom-Vorleistungsprodukten hat es in den vergangenen Monaten verschiedene neue Vereinbarungen zwischen BUGLAS-Mitgliedern und deutschlandweit aktiven TK-Unternehmen gegeben“, so Heer. „Diese sind klarer Beleg dafür, dass diese auch aus unternehmensindividuellen Erwägungen heraus ökonomisch die sinnvollste Lösung sind.“
„Wir begrüßen die zentralen Aussagen des heute in der FAZ veröffentlichten Standpunktes von Herrn Homann“, unterstreicht der BUGLAS-Geschäftsführer. „Es ist aus unserer Sicht völlig richtig, Glasfasernetze regulatorisch anders zu behandeln als das Kupferanschlussnetz. Und wir teilen die Einschätzung, dass die Regulierung eine Komplexität erreicht hat, die äußerst langwierige Verfahren bedingen. Insofern kann ein neuer Regulierungsansatz auch viel schneller zur nötigen Rechtssicherheit für künftige Investitionen führen.“ Der Verband wird seinen langjährigen Dialog mit dem Regulierer fortsetzen und sich dabei weiter konstruktiv in die Gestaltung eines sinnvollen ordnungspolitischen Rahmens einbringen.
Den 6-Punkte-Plan und das Kursbuch des BUGLAS, das zudem weitere Handlungsfelder für die Breitbandpolitik der neuen Bundesregierung adressiert, finden Sie auf der Internetseite des Verbands unter: http://buglas.de/positionen/positionspapiere/
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