4 wichtige Impulse, die das neue Krankenhauszukunftsgesetz aufzeigt

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das vor kurzem in Kraft getreten ist, soll die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser vorangetrieben werden. Warum das dringend notwendig ist, welche Chancen sich durch die Förderung bieten und wie Krankenhäuser ihre digitalen Initiativen am besten angehen, erklärt NTT.

Viele deutsche Krankenhäuser und Kliniken haben großen Digitalisierungsbedarf. Allzu oft werden Patientendaten noch auf Papier erfasst und Prozesse nicht sauber dokumentiert. Und dass es um die Absicherung der IT-Systeme nicht zum Besten bestellt ist, machen die regelmäßigen Berichte über gelungene Angriffe und ihre teils dramatischen Folgen deutlich. Bereits im Herbst 2020 lag die Zahl der erfolgreichen Attacken auf kritische Infrastrukturen im Gesundheitsbereich laut der Bundesregierung bei 43, nachdem es im gesamten Vorjahr nur 16 waren.

Mit dem im Oktober in Kraft getretenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bietet sich Krankenhäusern und Kliniken nun jedoch die große Chance, ihre Digitalisierung entscheidend voranzutreiben. Sie sollen, so wünscht es sich der Gesetzgeber, unter anderem digitale Patientenportale aufbauen, ein digitales Medikationsmanagement einführen, Systeme für die Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen etablieren und insbesondere ihre IT-Sicherheit verbessern. Dafür stellt der Bund 3 Milliarden Euro bereit, Länder und Krankenhausträger sollen sich mit mindestens 30 Prozent an den Kosten der Projekte beteiligen.

NTT erklärt, wie das KHZG wichtige Impulse für die Digitalisierung von Krankenhäusern und Kliniken setzt:

 

Unterstützung bei der IT-Modernisierung

Mit dem KHZG zeigt der Gesetzgeber, dass er den digitalen Nachholbedarf im Gesundheitsbereich erkannt hat und Krankenhäuser bei der Modernisierung ihrer veralteten IT-Infrastrukturen und dem Aufbau neuer Systeme, die digitale Services für Krankenhausmitarbeiter und Patienten ermöglichen, unterstützt. Insgesamt 4,3 Milliarden Euro stehen dafür bereit: 3 Milliarden kommen vom Bund, weitere 1,3 Milliarden Euro sollen Länder und Krankenhausträger beisteuern. Krankenhäuser können bis zu 70 Prozent der Kosten ihrer Digitalisierungsprojekte als Fördermittel vom Bund erhalten sowie weitere Zuschüsse vom jeweiligen Bundesland, da die Länder verpflichtet sind, ihre Förderung auf dem Niveau der vergangenen Jahre beizubehalten. Damit ist ein sehr starker Anreiz für Krankenhäuser geschaffen worden, digitale Vorhaben tatsächlich anzugehen.

 

Expliziter Schwerpunkt bei IT-Security

Mindestens 15 Prozent der Fördermittel müssen in die Verbesserung der IT-Sicherheit fließen. Mit dieser Vorgabe reagiert der Gesetzgeber auf die Tatsache, dass Krankenhäuser digitale Attacken oft nicht oder zu spät entdecken und im Zuge von Covid-19 noch stärker ins Visier von Cyberkriminellen geraten sind. Nun sollen sie in den Schutz von Daten und Systemen investieren – schließlich arbeiten sie mit sensiblen Patientendaten, deren Zahl im Zuge der neuen Digitalisierungsvorhaben noch zunehmen wird. Zudem sind sie auf stets verfügbare Systeme angewiesen, da IT-Störungen oder IT-Ausfälle wichtige medizinische Behandlungsprozesse beeinträchtigen können und die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährden.

 

Verbesserung der Patientenversorgung

Eine zeitgemäße Vernetzung und neue digitale Systeme sollen in Krankenhäusern für schlankere Prozesse sorgen, Behandlungsfehler verhindern und dem Personal mehr Zeit für die Patientenversorgung verschaffen. Dazu können beispielsweise digitale Systeme für die Aufnahme und Entlassung von Patienten, die Dokumentation von Behandlungen sowie die Verwaltung von Ressourcen wie Betten oder Medikamenten beitragen, aber auch Anwendungen, die Personal bei Entscheidungen unterstützen, Lösungen für Telemedizin und Service-Portale für Patienten. Damit Krankenhäuser die Fördermittel zielgerichtet einsetzen und kein digitaler Wildwuchs entsteht, fordert das KHZG – neben den Investitionen in IT-Sicherheit – einheitliche Standards und dass Daten in die digitale Patientenakte übertragen werden können.

 

Enger Zeitrahmen verhindert Endlos-Planung

Wegen der großen Dringlichkeit der Digitalisierung von Krankenhäusern steckt das KHZG einen recht engen Zeitrahmen. Krankenhäuser melden ihren Förderbedarf bei den Ländern an, die dann bis spätestens 31. Dezember 2021 einen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) stellen müssen. Bei der Planung der Digitalisierungsvorhaben ist daher rasches Handeln notwendig. Allerdings dürfen sich Krankenhäuser bei der Umsetzung dann über das Jahresende hinaus Zeit lassen und können ihren digitalen Reifegrad schrittweise verbessern – nur die Roadmap müssen sie bereits jetzt festlegen.

„Die vielen Cyberangriffe in den vergangenen Monaten und die außergewöhnlichen Belastungen durch die Pandemie haben gezeigt, dass es höchste Zeit ist, zu handeln und den Digitalisierungsstand sowie die IT-Sicherheit von Krankenhäusern zu erhöhen. Allerdings benötigen diese dabei Unterstützung, weil das Thema sehr komplex und der Zeitrahmen für die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz eng gesteckt ist“, erklärt Christoph Seidel, European Practice Manager für Governance, Risk & Compliance bei der Security Division von NTT. „Externe Spezialisten können Krankenhäusern helfen, ihren digitalen Reifegrad und Cybersecurity-Status zu ermitteln, Digitalisierungsziele zu definieren und die notwendigen Projekte auf dem Weg dorthin erfolgreich umzusetzen. Allerdings sollten Krankenhäuser darauf achten, einen unabhängigen Dienstleister mit breiter internationaler Erfahrung und lokaler Expertise auszuwählen. Dieser kann sie zu den wichtigsten Fragen der Digitalisierung beraten, eine Roadmap mit konkreten Handlungsempfehlungen entwickeln, die den digitalen Reifegrad kontinuierlich verbessern und die Cybersecurity-Maturität sukzessive steigern, sowie sie bei der holistischen Umsetzung der Maßnahmen begleiten.“

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