Liegt die Förderzusage für den Breitbandausbau vor, ist die Arbeit in Kommunen und Kreisen längst nicht getan. Denn dann beginnt die Suche nach den idealen Partnern für Bau und Betrieb des Netzes. Damit der Weg ins Hochgeschwingigkeits-Internet ohne Umwege und Stolpersteine gelingt, hat Micus Strategieberatung seine Beratungsleistungen jetzt auf die Ausschreibungs- und Vergabeberatung ausgedehnt.
Der Bund und die Bundesländer stellen Fördersummen in Milliardenhöhe bereit, um die Bevölkerung des Landes über den Breitbandausbau ans Digitalzeitalter anzudocken. Liegt die Förderzusage vor, geht die Arbeit weiter. Denn laut Dr. Martin Fornefeld, Geschäftsführer der Micus Strategieberatung, ist die Suche nach dem idealen Anbieter für Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes mit Stolpersteinen gepflastert. Aus diesem Grunde hat das auf Breitbandausbau spezialisierte Beratungshaus aus Düsseldorf jetzt seine Geschäftstätigkeit um eine Ausschreibungs- und Vergabeberatung erweitert.
Dass mit der Förderzusage neue Aufgaben auf die Kommunen zukommen, betätigt Hubert Kochjohann vom Zweckverband Infokom Gütersloh: „Nachdem wir die Förderzusage für die unterversorgten Gebiete in acht Kommunen des Kreises Gütersloh in Händen hatten, drohten wir knietief in europäischen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu versinken. Wer hier nicht aufpasst, riskiert, die Fördergelder in den Sand zu setzen. Gemeinsam mit Micus waren wir von Beginn an sicher, rechtskonform zu agieren.“
Schulterschluss mit führenden Kanzleien
Damit Antragsteller rechtssicher vorgehen, arbeitet Micus mit führenden Anwaltskanzleien aus dem Bereich des Europäischen Vergaberechts zusammen. Damit stellt das Beratungshaus für seine Kunden sicher, dass sich die gemeinsam erarbeiteten Ausschreibungstexte exakt an den Richtlinien des nationalen und europäischen Vergaberechts orientieren. Auch alle Fragen des Beihilferechts finden dabei Beachtung.
An der Seite des Kunden
Die Grundlage für die Ausschreibungsbegleitung bilden die in der Förderberatung bereits durchgeführten Netzplanungen sowie die bereitgestellten Fördergelder und Co-Finanzierungen. „Auf dieser Basis erarbeiten wir in enger Abstimmung mit unseren Kunden und unseren juristischen Partnern Ausschreibungstexte für die einzelnen Ausbaucluster. Hierbei werden die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze sowie die Erfordernisse, die sich aus verschiedenen Richtlinien wie der NGA-Rahmenregelung, der Richtlinie des Bundes, Richtlinien der einzelnen Bundesländer, Breitbandleitlinie der EU-Kommission ergeben, beachtet“, so Fornefeld.
Neben der Gestaltung der EU-Bekanntmachung und der Definition von Eignungs- und Zuschlagskriterien begleitet Micus auch die rechtliche Beratung im Vergabeverfahren nach Eingang der Angebote. Das Verfahren wird dabei von einem möglichen Teilnahmewettbewerb über das Verhandlungsverfahren bis hin zur Gestaltung und Unterzeichnung eines Vertrages zum Netzausbau und Betrieb juristisch begleitet. Bei der Vergabe des Netzbetriebs legt das Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung des EU-Vergaberechts und die Gestaltung des (Konzessions-)Vertrages in Bezug auf die Garantie eines freien Netzzugangs (Open Access).
Betreibermodelle erfolgreich umsetzen
Sieht der Kunde den Aufbau eines Netzes mithilfe eines Betreibermodells vor, werden der Bau der passiven Infrastruktur und der Betrieb des Netzes in zwei getrennten, aufeinanderfolgenden Ausschreibungsverfahren vergeben. Hier werden die oben beschriebenen Schritte jeweils für die Vergabe des Netzbetriebes und des Netzausbaus durchgeführt.