Ferrari Electronic, ein führender Anbieter für Unified-Messaging-Lösungen, bringt die neue Version 6 von „OfficeMaster CallRecording“ auf den Markt. Die Lösung richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die Telefonmitschnitte im Geschäftsalltag nutzen, wie Call-Center im Kundenservice, Vertriebsorganisationen, etwa von Banken und Versicherungen, sowie Notrufzentralen. Highlight der neuen Version ist die KI-gestützte Transkription von Telefonmitschnitten. Darüber hinaus wurden Technologien in „CallRecording 6“ umfassend erneuert, um neueste Treiber und aktuelle IT-Infrastruktur, wie Windows-11 mit 64 Bit und Windows-Server 2022 und 2025, zu unterstützen und damit die Sicherheit zu erhöhen.

Stephan Leschke, CEO von Ferrari Electronic, kommentiert: „Mit unserer neuen OfficeMaster-Suite 9 haben wir im April 2026 erstmals die Funktion Speech-AI angeboten. Das positive Kundenfeedback und die vielfältigen Einsatzszenarien von KI zur Sprachtranskription haben uns darin bestärkt, den AI-Speech-Server auch für OfficeMaster-CallRecording nutzbar zu machen. Unsere Großkunden aus den Bereichen Finanzdienstleistungen und Sicherheit haben uns klar signalisiert, dass diese Funktion ihnen viele Vorteile bringt. Deshalb machen wir KI zur Sprachtranskription jetzt für all unsere Kunden zugänglich. Höchste Priorität hat dabei Datenschutz und digitale Souveränität.“
Die neue KI-Komponente sorgt dafür, dass Sprachnachrichten, die mit dem Officemaster-Callrecording-Client 6 aufgezeichnet werden, in Verbindung mit dem AI-Speech-Server effizient als Text gespeichert werden. Damit werden sie schnell und einfach durchsuchbar sowie effektiv archiviert. Eine nahtlose Weiterbearbeitung in Business-Process-Management-Lösungen oder Speicherung in Archivierungs- und Dokumentenverwaltungs-Systemen kann so einfach umgesetzt werden. Der AI Speech Server arbeitet dabei im lokalen IT-Netz, ohne Cloud-Anbindung, und gewährleistet so Datenschutz und digitale Souveränität. Unternehmen und Organisationen erhalten damit eine Lösung, die Compliance-Vorgaben nachweisbar einhält und stattgefundene Telefongespräche rechtsgültig und effizient dokumentiert.

Neuer USB-Treiber für aktuelle Betriebssysteme optimiert
Neben dem SIP-Mitschnitt erlaubt die Call-Recording-Lösung weiterhin die Nutzung von USB-basierten Mitschnittgeräten für analoge und ISDN-Anschlüsse. Der USB-Treiber für den Anschluss von Mitschnittgeräten wurde für die neue Version aktualisiert. Sicherheit und Kompatibilität bleiben damit gewährleistet. Zusammen mit Officemaster-Callrecording und einem PC oder Notebook entsteht so ein Mitschnitt-System, das flexibel und umfassend zur Speicherung von Mitschnitten an Telekommunikationsanschlüssen eingesetzt werden kann.
Hintergrund: Wer benötigt eine Software für Telefonmitschnitte?
Einen Telefonmitschnitt benötigen vor allem Unternehmen, Behörden und Journalisten, um Informationen rechtssicher zu dokumentieren. Dies dient der Beweissicherung, Qualitätskontrolle oder der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Compliance).
Die wichtigsten Nutzergruppen und ihre Zwecke im Überblick:
- Im Kundenservice und im Callcenter: Hier dienen Mitschnitte zur Schulung von Mitarbeitern und Qualitätssicherung, aber auch zur rechtssicheren Dokumentation von mündlichen Vereinbarungen oder Vertragsabschlüssen, gemäß des Fernabsatzgesetzes.
- Finanzdienstleister und Finanzmarktvermittler sind gesetzlich verpflichtet, Wertpapiergeschäfte oder telefonische Anlageberatung zu dokumentieren.
- Rettungsleitstellen und Notrufzentralen verwenden Mitschnitte zur schnellen und fehlerfreien Erfassung von Einsatzdaten sowie zur Dokumentation.
- Journalisten und Reporter bzw. Redaktionen und Verlage können Mitschnitte zur genauen Transkription von Interviews nutzen, um Zitate exakt wiederzugeben und abzusichern.
Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland
Laut § 201 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist das heimliche Mitschneiden von Telefongesprächen in Deutschland eine Straftat. Ein Mitschnitt ist grundsätzlich nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Einwilligung: Beide (oder alle) Gesprächspartner müssen dem Mitschnitt vor Beginn ausdrücklich zustimmen.
- Aufklärung: Der Anrufer muss darüber informiert werden, wer die Daten aufzeichnet, wie lange sie gespeichert werden und wozu sie verwendet werden.
Verstöße gegen das Telekommunikationsgeheimnis oder die DSGVO können hohe Geldstrafen nach sich ziehen.
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