Kategorisierung von Cloud-Daten schützt vor Risiken

Datenklassifizierung ist wie ein guter Vorsatz, den man an Silvester für das neue Jahr fasst. Man weiß, dass es irgendwie sinnvoll ist, und doch schiebt man es immer wieder auf – schließlich ging es bisher ja auch ohne. Doch spätestens, wenn die Firmendaten in die Cloud wandern, sollte man sie zuvor umfassend kategorisiert haben.

 

IDG-Studie „Cloud Security 2021“: zeigt: Datenklassifizierung ist auf dem Radar

Die kürzlich vorgestellte IDG Studie „Cloud Security 2021“ beschäftigt sich mit dem großen Thema der Datensicherheit in der Cloud und beleuchtet viele zentrale Aspekte, wie beispielsweise Verschlüsselung, Datendiebstahl oder das geplante Security-Budget der befragten Firmen. Auch das bisweilen stiefmütterlich behandelte Thema Datenkategorisierung wird unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Notwendigkeit für eine Klassifizierung der firmeneigenen Daten von den meisten Studienteilnehmern erkannt wurde. Immerhin antworten 53 Prozent der Entscheider auf die Frage „Erfolgt in Ihrem Unternehmen eine Kategorisierung, welche Art von Daten bzw. Dokumenten mit welchen Cloud-Diensten verarbeitet werden darf“ mit einem entscheidenden „JA“; wichtigstes Kriterium hierbei ist die Verwendung der Daten. Elf Prozent der befragten DACH-Unternehmen planen hingegen keine Kategorisierung vor der Datenübertragung in die Cloud.

 

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben – oder doch?

Doch was ist mit dem Rest? Ganze 29 Prozent – und somit knapp ein Drittel aller Entscheider – haben zumindest vor, ihre Daten zukünftig einer Klassifizierung zu unterziehen, bevor sie diese in die Cloud übermitteln. Doch damit verschieben sie die nicht unerhebliche Entscheidung einer klaren Trennung ihrer Daten auf eine ungewisse Zukunft; vielleicht passiert dies noch vor der ins Auge gefassten Cloud-Migration – vielleicht aber auch erst Monate oder gar Jahre später. Dieses zögerliche Entscheidungsverhalten birgt große Risiken. Denn spätestens, wenn unternehmenskritische Daten aufgrund einer aufgeschobenen Klassifizierung in die falschen Hände gelangen, wird den Verantwortlichen das Gewicht ihrer Versäumnisse bewusst. Dies spielt besonders bei stark regulierten Branchen, die derzeit verstärkt in die Cloud drängen, eine entscheidende Rolle.

Karl Altmann, CEO bei Uniscon

„Ein Datenleck von personenbezogenen Daten kann schnell hohe DSGVO-Bußgeldzahlungen nach sich ziehen.“ warnt Karl Altmann, CEO des Münchner Business-Cloud-Anbieters Uniscon. Daher sei allen IT-Verantwortlichen angeraten, sich unbedingt vor der Cloud-Migration die nötigen Gedanken über eine Unterteilung ihres Datenbestandes gemäß ihrer Kritikalität zu machen.

Info: Die vollständige IDG-Studie „Cloud Security 2021“ steht als Download  hier zur Verfügung.

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