Korruption und Wirtschaftskriminalität mit Hinweisgebersystemen für Whistleblower verhindern

„Vor wenigen Tagen wurden die sogenannten Pandora-Papers veröffentlicht: 2,9 Terabyte Daten von 14 Unternehmen, die von einer anonymen Quelle bereitgestellt wurden. Diese offenbaren die geheimen Geschäfte von Politikern und Staatsoberhäuptern. Insgesamt finden sich 35 amtierende Staats- und Regierungschefs auf der Liste, darunter auch der tschechische Premier. Aber auch weitere Prominente, wie Claudia Schiffer, und Spitzensportler stehen auf der langen Liste von Personen mit Briefkastenfirmen.

Um Wirtschaftskriminalität, Korruption und Steuerhinterziehungen in öffentlichen Institutionen und Unternehmen zu verhindern und dagegen vorgehen zu können, eignen sich insbesondere Hinweisgebersysteme und andere Compliance-Maßnahmen. Denn über ein Hinweisgebersystem können Menschen, wie etwa Mitarbeitende oder Vertraute von Politikern, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien abgeben. Diese können sie entweder unter ihrem Klarnamen, aber auch anonym melden.

Die EU hat die Relevanz von Hinweisgebenden in der Gesellschaft und Wirtschaft bereits erkannt und stärkt mit der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern ihre Rechte. Bis zum 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun Zeit, die Richtlinie in eigene nationale Gesetze zu überführen. Dabei muss sich Deutschland allerdings beeilen, denn die letzte Bundesregierung hat den Gesetzentwurf verworfen. Und auch für die betroffenen Unternehmen und Verwaltungen, die noch kein Hinweisgebersystem im Einsatz haben, wird die Zeit langsam knapp: Sollten sie bis Mitte Dezember keine internen Meldekanäle bereitstellen, verstoßen sie gegen EU-Recht. Und das betrifft nicht wenige Unternehmen: Die Richtlinie ist für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sowie öffentliche Einrichtungen und Behörden relevant.

Doch Staaten können das Aufdecken von korruptem Verhalten nicht nur durch Richtlinien, durch die die Hinweisgebenden endlich geschützt werden, stärken. Sie könnten diese auch finanziell entschädigen, wenn diese ihren Job riskieren, um kriminelles Verhalten im Unternehmen aufzudecken und intern melden. Wir wissen aus Erfahrung, durch unsere Zusammenarbeit mit internationalen Experten, dass der finanzielle Anreiz nicht der Grund für eine Meldung ist, aber ein Signal, dass der Schutz von Whistleblowern ernst genommen wird.”

Kai Leisering, Managing Director Corporate Compliance bei der EQS Group

Von Kai Leisering – Kai Leisering ist Managing Director Corporate Compliance bei der EQS Group und Experte rund um Compliance und Hinweisgeberschutz. Er hilft Unternehmen dabei, hochwirksame Mechanismen zu schaffen, die dazu beitragen, Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere schwere Verbrechen gegen die Gesellschaft zu verhindern und zu bekämpfen