Cybersecurity-Maßnahmen beeinflussen die Prämie von Cyber-Versicherungen

Die Corona-Pandemie meldet sich in ganz Europa mit Wucht zurück. Viele Firmen haben bereits wieder die Rückkehr von der Rückkehr ins Büro angeordnet – das Home-Office wird wieder bezogen. Durch die Wiederaufnahme der Arbeit in den eigenen vier Wänden kehren auch die vielen Cyber-Risiken an den heimischen Arbeitsplatz zurück. Doch auch wenn der Mitarbeiter vom heimischen Rechner aus arbeitet, obliegt der Großteil der Verantwortung für die Datensicherheit des Unternehmens alleine dem Arbeitgeber.

Viele Unternehmen liebäugeln deshalb mit dem Abschluss einer dedizierten Cyber-Versicherung. Immer mehr Versicherer führen eine solche Versicherung in ihrem Portfolio, um die Bedürfnisse ihrer Kunden bedienen zu können. Diese suchen nach einem umfassenden Schutz gegen die Folgen eines erfolgreichen Cyberangriffs. Gehen Daten verloren oder werden diese unzugänglich gemacht, entstehen den Unternehmen innerhalb kürzester Zeit erhebliche Kosten und Umsatzeinbußen. Versicherer beteiligen sich dann nicht nur am finanziellen Ersatz der Schäden, sondern leisten auch datenforensische sowie psychologische Unterstützung für die Geschädigten.

Vor dem Abschluss einer Cyber-Versicherung führt das versichernde Unternehmen in der Regel eine Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen des Antragsstellers durch. Dabei werden verschiedene Aspekte beleuchtet:

  • Beschaffenheit und Komponenten der IT-Infrastruktur,
  • Speicherort der Dateien sowie
  • bestehende IT-Sicherheitsstrategie des Unternehmens

Nur wenn das Risiko als beherrschbar betrachtet wird, bekommt das antragstellende Unternehmen auch eine Police. Im Falle besonders vorbildlicher IT-Sicherheitsvorkehrungen kann im Gegenzug auch mit Vergünstigungen bei der Prämienhöhe gerechnet werden.

„Mit ´idgard´, der Business-Cloud der TÜV-SÜD-Tochter Uniscon, erhalten Unternehmen  komplementären Datenschutz zur Cyber-Versicherung. Der Dienst mit seinen revisionssicheren virtuellen Datenräumen ist nicht nur ein schlagkräftiges Argument bei der Risikobewertung durch Versicherer, sondern ermöglicht den Nutzern auch, höchste Datensicherheits-Standards gegenüber Kunden, Partnern und Prüfern zu erfüllen“, erläutert Uniscon.

Zusätzlich bietet Idgard seinen Kunden Betreibersicherheit – das heißt, nicht einmal der Betreiber selbst hat Zugriff auf die Daten seiner Kunden. Möglich macht das die international patentierte Sealed-Cloud-Technologie. Damit ist der Dienst, laut Uniscon, so sicher, dass sogar Träger von Berufsgeheimnissen nach §203 StGB ihn nutzen dürfen.

Die Datenräume von Idgard ermöglichen außerdem eine einfache und lückenlose Dokumentation aller Aktivitäten – intuitiv und ganz ohne aufwändige Einarbeitung. Dies ist in Zeiten von Home-Office und Video-Konferenzen besonders hilfreich, da es Erklärungsbedarf und Abstimmungsprobleme vermeidet und zusätzliche Sicherheit bietet.

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