4 Europäische CIO-Verbände fordern von der EU-Kommission neue Wettbewerbsregeln für die digitale Wirtschaft

Die vier großen, anbieterunabhängigen europäischen Anwenderverbände BELTUG, Cigref, CIO Platfom Nederland und VOICE fordern in einem Schreiben an die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission neue und breiter anwendbare Instrumente, um einen fairen Wettbewerb sowie faire Kunden-Lieferantenbeziehungen in der digitalen Ökonomie sicherzustellen. Die vier Verbände, die zusammen rund 2000 Mitglieder mit mehreren 1000 großen und mittelgroßen Unternehmen vertreten, kämpfen dafür, dass die marktbeherrschenden Akteure in den digitalen Technologiemärkten ihr unfaires und teilweise rechtswidriges Verhalten korrigieren.

Der Anlass für das Schreiben ist die Zunahme unerwünschter und unfairer Praktiken großer Software-Anbieter und Cloud-Provider. Die vier führenden europäischen Anwenderverbände befürchten, dass durch diese Praktiken das digitale Wirtschaftswachstum behindert wird, wenn nicht gegengesteuert wird. Sie sprechen sich für Regulierungsinstrumente aus, wenn die Märkte es nicht selbst schaffen, eine faire Interaktion zwischen Angebots- und Nachfrageseite sicherzustellen.

Joachim Reichel, Mitglied im VOICE-Präsidium und CIO von BSH Hausgeräte erläutert: „Wir möchten dazu beitragen, dass es im Software- und Cloud-Markt auch in Zukunft fair zugeht. Die von uns vertretenen Mitglieder beklagen zum Beispiel die Komplexität der Vertrags- und Lizenzgestaltung der Anbieter, die häufig begrenzte Interoperabilität zwischen Produkten verschiedener Anbieter oder auch Unsauberkeiten im Umgang mit ihren Daten.“

Um Vendor-Lock-in, unfaires Verhalten der Anbieter einzugrenzen und unzulängliche Wettbewerbsregeln zu erneuen beziehungsweise zu ergänzen, fordern die vier Anwenderverbände:

  • Neue Instrumente für die Behörden, um unfaires und unerwünschtes Verhalten von marktbeherrschenden Akteuren auf den digitalen Technologiemärkten besser zu verstehen und zu korrigieren.
  • Die Europäische Kommission sollte sich nicht nur mit dem Wettbewerb zwischen den Anbietern befassen, sondern auch mit dem Verhalten der Anbieter gegenüber Anwenderunternehmen. Dabei sollte die EU-Kommission gegen einen Lieferanten, der seine Macht gegenüber einem Kunden missbraucht, genauso vorgehen (können) wie gegen einen Monopolisten, der seine Macht gegenüber einem Konkurrenten missbraucht.
  • Es sollte untersucht werden, inwieweit Kunden tatsächlich Einfluss auf die Vertragsgestaltung haben oder ob Anbieter ihre Bedingungen einfach durchsetzen können. Letzteres könnte ein Hinweis auf Machtmissbrauch sein.
  • Bevor sie über Fusionen und Übernahmen von Anbietern wettbewerbsrechtlich entscheidet, sollte die europäische Kommission viel besser verstehen, wie sich solche Zusammenschlüsse auf die betroffenen Kunden auswirken.
  • Die Interoperabilität zwischen digitalen Technologielösungen und die Flexibilität bei der Bewegung von Daten – einschließlich Metadaten – zu und von Standorten/Anbietern/Lösungen durch den Eigentümer sollten strenger durchgesetzt werden.
  • Wenn dies nicht durch Standardisierung oder Verhandlung und Vereinbarung zwischen dem Dateneigentümer und dem Technologieanbieter möglich ist, sollte dies in Vorschriften verbindlich vorgeschrieben werden.

Das vollständige Schreiben an die Generaldirektion Wettbewerb findet sich  hier.

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