Statement von Ralf Koenzen, Geschäftsführer Lancom: „Mit dem im Bundestag verabschiedeten Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes´ fällt endlich die letzte Hürde für den massiven Ausbau des WLAN-Hotspot-Netzes in Deutschland. Der Weg dorthin war erstaunlich beschwerlich. Doch am Ende wurde ein Kompromiss gefunden, der einerseits endlich die solange vermisste, umfassende Rechtssicherheit für die Hotspot-Betreiber bietet und gleichzeitig den Rechteinhabern Mittel an die Hand gibt, ihr Recht auch durchzusetzen. Vor allem aber hat die Politik eines klargestellt: WLAN-Hotspotbetreiber haften weder auf Schadensersatz, noch auf Unterlassung. Rechteinhaber können zwar gegen
Urheberrechtsverletzungen vorgehen, tragen die vor- und außergerichtlichen Kosten jedoch selbst. Der bisher florierenden Abmahnindustrie in Deutschland wird so ein- für allemal die Grundlage entzogen. Damit hat die Bundesregierung eines ihrer zentralen digitalpolitischen Versprechen dieser Legislaturperiode gerade noch rechtzeitig vor der Bundestagswahl eingelöst.“ Weitere Einzelheiten zum Thema im Facebook-Post von Lancom:
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