Was bedeutet die chinesische DSGVO für europäische Unternehmen?

Vincent Hennequin, Director Business Development beim internationalen Personaldienstleister Elements Global Services

Seit dem ersten November 2021 gilt das „Personal Information Protection Law“ in China. Die neue Gesetzesregelung ist an das Vorbild der europäischen DSGVO angelehnt, wurde bereits seit Jahren ausgearbeitet und ist nun für alle Unternehmen bindend, die in China ihren Geschäften nachgehen wollen. Das neue Datenschutzgesetz reiht sich in eine Folge von chinesischen Gesetzesinitiativen ein (Chinese Cybersecurity Law, Data Security Law etc.), die dem digitalen Wachstum Chinas Rechnung tragen und es in geregelte Bahnen lenken sollen. Ein Kommentar von Vincent Hennequin, Director Business Development beim internationalen Personaldienstleister Elements Global Services.

Für ausländische Unternehmen bedeutet dies vor allem, dass sie nun nicht mehr ohne weiteres Daten von chinesischen Bürgern erheben oder ins chinesische Ausland zur Datenverarbeitung übertragen dürfen.

Diese Pflichten ergeben sich aus dem neuen Gesetz für europäische Unternehmen, die in China unternehmerisch tätig sind:

  • Ernennung eines Datenschutzbeauftragten vor Ort.
  • Meldepflicht datenschutzrelevanter Aktivitäten an die zuständigen Behörden.
  • Restriktionen bezüglich der zulässigen Datentransfers der in China erhobenen, personenbezogenen Daten.

Die neuen Regelungen dienen in erster Linie dem Schutz der personenbezogenen Daten chinesischer Bürger. Darüber hinaus soll das Personal-Information-Protection-Law, kurz PIPL, einem unkontrollierten Wildwuchs der Digitalbranche in China Einhalt gebieten und der chinesischen Verwaltung mehr Kontrolle über ihren einheimischen digitalen Markt ermöglichen.

Da die Originalfassung auf chinesisch verfasst und mit kulturellen Besonderheiten gespickt ist, stellt PIPL kleinere europäische Unternehmen vor eine nicht zu unterschätzende Compliance-Hürde. Weiterhin sind sie dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten vor Ort zu installieren, wenn sie personenbezogene Daten in China erheben und verarbeiten wollen.

 

Employer of Record als wichtige Unterstützung für gesetzliche Compliance

Gerade kleinere Betriebe stellt die Neuregelung vor große Schwierigkeiten. Wenn sie weiterhin ihren Geschäften in China nachgehen wollen, müssen Sie nun einen Mitarbeiter vor Ort beschäftigen, der sich um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kümmert. Doch nicht jeder mittelständische Betrieb hat die Möglichkeit von jetzt auf gleich einen Mitarbeiter zu entsenden, der darüber hinaus eine tiefgehende Kenntnis von Sprache und Kultur mitbringt. Ein Employer of Record bietet hier eine unkomplizierte und kompetente Alternative. Mit lokalen Angestellten vor Ort, die sich mit der chinesischen Rechtslage sowie den kulturellen Eigenheiten auskennen, sind EORs ein starker und verlässlicher Partner für europäische Firmen mit Geschäftsaktivitäten in China. Sie können beratend tätig sein, die gesetzliche Anforderung eines Datenschutzbeauftragten erfüllen und sich um die Rekrutierung neuer (lokaler) Angestellter kümmern.

Dadurch erhalten alle europäischen Unternehmen eine flexible Lösung um auch unter PIPL stets gesetzeskonform agieren und weiter auf dem chinesischen Markt wachsen zu können.

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