Provider erhalten Unterstützung bei der Umsetzung der Routerfreiheit durch die Bundesnetzagentur

Der von der Projektgruppe des Ausschusses technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) der Bundesnetzagentur veröffentlichte Praxisleitfaden verschafft der Routerfreiheit einen weiteren wichtigen Schub. Der Leitfaden unterstützt Provider bei der für sie verpflichtenden Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen. Diese sind wichtig für das reibungslose Zusammenspiel von Netz und Endgerät wie Smartphone, Telefon oder Router.

Der VTKE begrüßt die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der Projektgruppe. Durch sie können Provider die Schnittstellenspezifikation noch transparenter, praxisnäher und effizienter umsetzen. Auch Innovationen im Bereich der Telekommunikationsendgeräte lassen sich so künftig noch schneller realisieren. Hersteller von Endgeräten können verlässlich Produkte entwickeln, die kompatibel zu den Netzen sind. Da immer mehr Glasfaseranschlüsse auch durch kleinere, regionale Anbieter geschaffen werden, ist eine adäquate Veröffentlichung von Schnittstellenspezifikationen besonders wichtig. Denn nur so kann die hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur schneller ausgebaut und genutzt werden.

Die Projektgruppe „Schnittstellenbeschreibungen gemäß §41c TKG“

Mit dem Anschlussrecht für Telekommunikationsendgeräte sind Netzbetreiber verpflichtet, eine technische Beschreibung ihrer Schnittstellen für den Zugang zum Netz und seinen Diensten (wie z.B. Internetzugang oder Telefonie) zu veröffentlichen.

Daher hat der die Bundesnetzagentur beratende Ausschuss technische Regulierung in der Telekommunikation (ATRT) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der praktischen Umsetzung der Veröffentlichungspflichten beschäftigt hat. Diese aus Netzbetreibern, Endgeräteherstellern, Anwendern sowie Experten der Bundesnetzagentur bestehende Projektgruppe hat ihre Arbeit nun abgeschlossen und einen Praxisleitfaden zur Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen veröffentlicht. Besondere Berücksichtigung fanden dabei die Netzabschlüsse im Next-Generation-Network (NGN, z.B. xDSL, DOCSIS, FTTx, Mobilfunk) sowie die Anforderungen für die Entwicklung von IP-/SIP-basierten Telekommunikationsendgeräten.

Link zum Mandat, Abschlussbericht und Praxisleitfaden der Projektgruppe sowie zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur:
www.bundesnetzagentur.de/atrt-pg-ssb