Cyberangriff auf 400.000 Kunden der Großbank UniCredit

hacker-1881694_1920Die italienische Großbank UniCredit wurde Opfer eines Hackerangriffs. Cyberkriminelle erhielten demnach über einen Dienstleister Zugang zu Daten im Zusammenhang mit Krediten. Circa 400.000 Kunden könnten demnach betroffen sein. Möglicherweise wurden persönliche Angaben sowie Kontonummern gestohlen.

Nach Meinung von Vectra Networks zeigt der neuerlich erfolgreich Datendiebstahl, dass Organisationen wie die Großbank ihre Daten überaus aufmerksam schützen müssen, wenn sie externen Dienstleistern Zugriffsrechte einräumen. Ab dem kommenden Jahr, wenn die EU-DSGVO in Kraft tritt, drohen Unternehmen zudem äußerst hohe Geldbußen bei solchen Vorfällen.

Dazu erklärt Gérard Bauer, VP EMEA bei Vectra Networks und Experte für den Einsatz künstlicher Intelligenz zu Erhöhung der IT-Sicherheit:

„Der Hackerangriff auf die UniCredit Bank verdeutlicht einmal mehr, dass Unternehmen sehr vorsichtig sein müssen, wenn sie externen Zugriff auf sensible Kundendaten ermöglichen. Dies gilt vor allem Daten, wenn Außenstehende mit wichtigen Aufgaben der Wertschöpfungskette betraut werden.

Um Kosten zu reduzieren setzten viele Unternehmen vermehrt auf Outsourcing und übertragen wichtige Funktionen an externe Dienstleister und Vertragspartner. Aber dennoch haben die Unternehmen auch dann weiterhin die Verantwortung den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten – egal ob diese Daten intern oder externe verarbeitet bzw. bearbeitet werden. Datenmanagement und Sicherheitsrichtlinien sind unverzichtbar um in der Lage zu sein, den Zugang Dritter zu sensiblen Daten zu kontrollieren, zu verwalten und auszuwerten.

Da UniCredit nun schon zwei Mal in zehn Monaten erfolgreich angegriffen wurde, sollte die Bank ihre internen Sicherheitsvorkehrungen als auch die ihrer Lieferkette sehr genau unter die Lupe nehmen. Das Unternehmen muss Maßnahmen treffen, um die neuen Arten von Bedrohungen zu verstehen und diesen wirksam zu begegnen.

Es ist heute unverzichtbar die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten, die verborgene Bedrohungen aufspüren und den Datenverkehr im Netzwerk überwachen müssen, mit einem hohen Maß an Automatisierung zu unterstützen. So können Informationen und Identitäten von Kunden geschützt werden – was am Ende des Tages auch für die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens unverzichtbar ist.

Eine solche automatisierte Überwachung und Auswertung des Datenverkehrs im Netzwerk kann durch künstliche Intelligenz bestmöglich realisiert werden. So ist es dann auch möglich schnell und präzise gefährliche Vorgänge zu enttarnen und zu reagieren.

Außerdem sollte den Unternehmen klar sein, dass nach Inkrafttreten der EU-DSGVO im Mai 2018 drastische Geldstrafen bei derartigen Verfehlungen drohen, die sich keine Organisation leisten kann.

Zu guter Letzt ist es auch im Interesse eines jeden Unternehmens das Vertrauen seiner wiederherzustellen und zu stärken bevor der Ruf dauerhaft beschädigt wird.“

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