Die MiFID-II-Richtlinie und ihre Vorschriften zur Anrufaufzeichnung

Whitepaper von Enghouse Interactive zu MFID-II-Richtlinie.
Whitepaper von Enghouse Interactive zur MFID-II-Richtlinie.

MiFID II ist die Überarbeitung der 2007 verabschiedeten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2004/39/EG), die gemeinhin als MiFID I (Markets in Financial Instruments Directive) bekannt ist. Wie von der Europäischen Kommission am 10. Februar 2016 verkündet, ist der derzeitige Termin für die Umsetzung der 3. Januar 2018. Die regulierten Unternehmen haben zwei Jahre Zeit, um entsprechende Systeme zu implementieren und die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

enghouse-whitepaper-mifidii-thumbnailDie Vorschriften nehmen Unternehmen stärker in die Verantwortung, Kommunikation mit ihren Kunden aufzuzeichnen und sicher zu speichern. Kundeninteraktionen müssen demnach aufgezeichnet und gespeichert werden, wenn Aufträge mit Kunden vereinbart werden oder wenn Kunden eine Beratung erhalten, die zu einem Auftrag bzw. zu Geschäften führen können. Die Kommunikation muss aufgezeichnet werden, unabhängig davon, über welches Medium sie stattfindet – ganz gleich, ob es sich um einen Festnetz- oder Mobiltelefonanruf, einen Auftrag per E-Mail, eine andere elektronische Form der Kommunikation oder einen mündlichen, persönlichen Auftrag handelt. Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

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